Aktuelle Infos zur Vogelgrippe
Was ist Geflügelgrippe, Geflügelpest und Aviäre Influenza?
Die Antwort ist einfach: alle drei Namen bezeichnen die gleiche virale Infektion von Geflügel. Dabei sind niedrig- (NPAI oder LPAI) und hoch- (HPAI, Geflügelpest) pathogene Stämme zu unterscheiden. Beide Erkrankungsformen unterliegen der Anzeigepflicht und werden durch die Geflügelpest-Verordnung (Neufassung vom 8. Mai 2013, BGBl. I, S. 1212) bekämpft. Die im November 2014 aufgetretene H5N8 Subtyp in Mecklenburg-Vorpommern ist hochpathogen.
Weitere Informationen sind zu finden unter:
www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/LebensmittelTierGesundheit/04_Tiergesundheit/Vogelgrippe/Vogelgrippe_node.html
Im November 2014 waren große, jeweils in Ställen gehaltene Geflügelbestände von Puten, Hühnern und Enten in Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und England von dem Subtyp H5N8 betroffen.

Am 26.11.2014 wurde von der schleswig-holsteinische Landesregierung vorsorglich eine Stallpflicht für Nutzgeflügel für die Risikogebiete nahe der Küsten und größeren Gewässer, auf denen Wildvögel rasten, angeordnet. Hinzu kommen die beiden EU-Vogelschutzgebiete Eider-Treene-Sorge-Niederung und Haaler Au-Niederung. Die Veterinärämter der einzelnen Kreise geben die betroffenen Gebiete bekannt. Auch von den eieibio- Betrieben sind eventuell welche betroffen, je nachdem, wie sich die allgemeine Situation weiter entwickelt.
Eine gute Zusammenstellung zu dem Aufstallgebot ist z.B. zu finden unter:
www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Start/Schutz-vor-Vogelgrippe-Kreis-Nordfriesland-ordnet-Stallpflicht-an-.php?object=tx|2271.1&ModID=7&FID=2271.6115.1&NavID=2271.37&xn=1

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