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Aktuelle Infos zur Vogelgrippe


Was ist Geflügelgrippe, Geflügelpest und Aviäre Influenza?

Die Antwort ist einfach: alle drei Namen bezeichnen die gleiche virale Infektion von Geflügel. Dabei sind niedrig- (NPAI oder LPAI) und hoch- (HPAI, Geflügelpest) pathogene Stämme zu unterscheiden. Beide Erkrankungsformen unterliegen der Anzeigepflicht und werden durch die Geflügelpest-Verordnung (Neufassung vom 8. Mai 2013, BGBl. I, S. 1212) bekämpft. Die im November 2014 aufgetretene H5N8 Subtyp in Mecklenburg-Vorpommern ist hochpathogen.
Weitere Informationen sind zu finden unter:
www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/LebensmittelTierGesundheit/04_Tiergesundheit/Vogelgrippe/Vogelgrippe_node.html

Im November 2014 waren große, jeweils in Ställen gehaltene Geflügelbestände von Puten, Hühnern und Enten in Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und England von dem Subtyp H5N8 betroffen.


Geflügelpest-Aufstallungsgebot: was bedeutet das für uns?
Am 26.11.2014 wurde von der schleswig-holsteinische Landesregierung vorsorglich eine Stallpflicht für Nutzgeflügel für die Risikogebiete nahe der Küsten und größeren Gewässer, auf denen Wildvögel rasten, angeordnet. Hinzu kommen die beiden EU-Vogelschutzgebiete Eider-Treene-Sorge-Niederung und Haaler Au-Niederung. Die Veterinärämter der einzelnen Kreise geben die betroffenen Gebiete bekannt. Auch von den eieibio- Betrieben sind eventuell welche betroffen, je nachdem, wie sich die allgemeine Situation weiter entwickelt.
Eine gute Zusammenstellung zu dem Aufstallgebot ist z.B. zu finden unter:
www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Start/Schutz-vor-Vogelgrippe-Kreis-Nordfriesland-ordnet-Stallpflicht-an-.php?object=tx|2271.1&ModID=7&FID=2271.6115.1&NavID=2271.37&xn=1


Als Biogeflügelbetriebe dürfen wir unsere Eier bei einem Aufstallungsgebot weiter als Bioerzeugnisse nach der EG-Öko-Verordnung Nr.834/2007, Artikel 14 b) iii) vermarkten, da die Tiere ständigen Zugang zu Freigelände haben müssen, es sei denn, es gelten mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehende Einschränkungen und Pflichten zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Dies ist bei der Aufstallungspflicht seitens der Regierung als Vorsorge einer Ausbreitung der Geflügelgrippe der Fall. Zudem sind unsere Ställe mit großzügigen überdachten Außenklimabereichen (kurz: AKB) ausgestattet, die seitlich so abgegrenzt sind, dass kein Wildvogel eindringen kann. Unseren Hennen weht also nach wie vor eine frische Brise um den Schnabel, auch bei „Aufstallungsgebot“ erhalten sie folglich täglich ausreihend Luft und Licht. Jetzt bemühen wir uns natürlich ganz besonders, dass bei unseren Tieren keine „lange Weile“ aufkommt: in dem reichlich eingestreutem Stroh im AKB werden täglich Körner verteilt. Dies ist für das Tierwohl ganz entscheidend, da intensiv eine lange Zeit in der Einstreu gescharrt wird. Darüber hinaus erhalten unsere Hennen Silage und Saftfutter. Extra Flächen mit viel Sand zum beliebten „Sandbaden“ sind aufgefüllt. So haben wir den AKB als „Wellnessoase“ für unsere Hennen gestaltet.










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